DDP (Delivered Duty Paid) ist das Incoterm mit der höchsten Verpflichtung für den Verkäufer: Der chinesische Lieferant oder sein Spediteur übernimmt Ausfuhrverzollung, internationale Fracht, Einfuhrverzollung, Zoll, MwSt. und die Endzustellung an Ihre benannte Adresse. Sie zahlen einen Komplettpreis und kommen nie mit einem Zollformular in Berührung.
DDU (Delivered Duty Unpaid) wurde von der ICC offiziell zurückgezogen und in den Incoterms 2010 durch DAP (Delivered At Place) ersetzt, unverändert übernommen in die Incoterms 2020 — dennoch zitieren chinesische Lieferanten und Spediteure täglich weiterhin 'DDU', und in der Praxis bedeutet es dasselbe: Die Ware trifft an Ihrem benannten Ort ein, Transport bezahlt, aber Einfuhrzoll, MwSt. und Zollabfertigung sind Ihr Problem. Jedes 'DDU'-Angebot, das Sie heute aus China erhalten, ist rechtlich ein DAP-Vertrag.



