Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, 'Carbon Leakage' zu verhindern — das Risiko, dass EU-Unternehmen die Produktion in Länder mit geringeren Klimaauflagen verlagern, um die Kosten des EU-Emissionshandelssystems (ETS) zu umgehen. Indem CBAM auf bestimmte in die EU importierte Waren aus Nicht-ETS-Ländern einen Kohlenstoffpreis erhebt, werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.
Der Mechanismus trat im Oktober 2023 in eine Übergangsberichtsphase ein und wechselte am 1. Januar 2026 in die vollständige finanzielle Durchsetzung. Für Frachtimporteure, die physische Waren aus China oder anderen Nicht-EU-Ländern in den betroffenen Sektoren bewegen, ist dies nun eine aktive Compliance- und Kostenpflicht — kein zukünftiger Planungsposten.



